Bei einem Notrufknopf mit Ortung sehen nur die Personen den Standort, die die tragende Person selbst benannt hat — in der Regel Angehörige und die Notrufzentrale. Bei NOA wird der Standort standardmäßig ausschließlich dann übermittelt, wenn die Notruftaste gedrückt wird. Eine dauerhafte Ortung ist erst nach ausdrücklicher, jederzeit widerrufbarer Einwilligung der tragenden Person möglich.
Was bedeutet Ortung bei einem Notrufknopf?
Ortung ist die technische Ermittlung des aktuellen Standorts eines Geräts, damit Hilfe den richtigen Ort erreicht. Ein mobiler Notrufknopf bestimmt den Standort über Satellitensignale (GPS) und ergänzend über das Mobilfunknetz. Der Notrufknopf ist damit kein Peilsender für den Alltag, sondern ein Gerät, das im Ernstfall eine einzige Frage beantwortet: Wo ist die Person gerade?
Der Unterschied zum klassischen Hausnotruf ist genau dieser Standortbezug. Ein Hausnotruf kennt immer nur eine Adresse, nämlich die Wohnung. Ein mobiler Notrufknopf funktioniert auch am Gartentor, im Supermarkt oder auf dem Weg zum Arzt. Diese Bewegungsfreiheit ist der eigentliche Zweck der Ortung.
Die Genauigkeit der Ortung ist nicht überall gleich. Unter freiem Himmel liegt eine GPS-Position meist im Bereich weniger Meter. In Gebäuden, engen Innenhöfen oder Tiefgaragen wird das Satellitensignal schwächer, und der ermittelte Standort wird ungenauer. Die Ortung ersetzt deshalb nie das Gespräch: Wer sprechen kann, sagt am Telefon, wo er sich befindet.
Wer kann den Standort tatsächlich sehen?
Den Standort sieht ausschließlich ein klar benannter, kleiner Kreis: die Vertrauenspersonen, die die tragende Person selbst in ihre Notfallkette eingetragen hat, und im Alarmfall die Notrufzentrale. Es gibt keine öffentliche Karte, keinen Zugriff für Nachbarn und keinen Handel mit Bewegungsdaten.
Bei NOA ist die Reihenfolge bewusst so gewählt: Zuerst werden Familie und Vertrauenspersonen erreicht, die 24/7-Notrufzentrale steht als Rückhalt dahinter, falls aus der Familie niemand reagiert. Der Standort wandert damit entlang derselben Kette wie der Notruf selbst und wird nicht breiter gestreut als die Hilfe.
Wer in dieser Notfallkette steht, entscheidet die tragende Person. Namen lassen sich ergänzen und wieder streichen. Genau dieser Punkt beruhigt viele ältere Menschen: Ortung ist keine Einbahnstraße in Richtung Kontrolle, sondern eine Liste, die man selbst führt.
Wann wird der Standort übermittelt — nur im Notfall oder dauerhaft?
Im Standardbetrieb übermittelt das NOA-Gerät den Standort nur dann, wenn die Notruftaste gedrückt wird. Zwischen zwei Alarmen entsteht kein Bewegungsprofil. Wer den Notrufknopf trägt und ihn nicht drückt, wird nicht verfolgt.
Darüber hinaus gibt es Funktionen, die manche Familien ausdrücklich wünschen: eine laufende Standortanzeige, Sicherheitsbereiche mit Benachrichtigung beim Verlassen, eine Inaktivitätsüberwachung oder einen gespeicherten Standortverlauf. Diese Zusatzfunktionen sind bei NOA nicht voreingestellt. Sie werden erst wirksam, wenn die tragende Person schriftlich einwilligt.
Die Trennung zwischen Notfall-Ortung und Dauerortung ist wichtig, weil beide Situationen ihre Berechtigung haben:
- Für die meisten Menschen genügt die Ortung im Notfall vollständig, weil der Notrufknopf nur im Ernstfall etwas über den Aufenthaltsort verraten soll.
- Bei einer beginnenden Demenz kann eine dauerhafte Ortung dagegen der Grund sein, warum ein Mensch überhaupt noch allein spazieren gehen kann.
- Zwischen beiden Wegen steht immer eine bewusste Entscheidung und nicht eine Voreinstellung, die niemand bemerkt hat.
Welche Rechte hat die Person, die das Gerät trägt?
Standortdaten sind personenbezogene Daten. In der Europäischen Union und im Europäischen Wirtschaftsraum gilt dafür die Datenschutz-Grundverordnung (Stand 2026). Sie gibt der betroffenen Person unter anderem das Recht, Auskunft über die zu ihr gespeicherten Daten zu verlangen, und das Recht, eine erteilte Einwilligung jederzeit für die Zukunft zurückzuziehen.
Für einen Notrufknopf mit Ortung bedeutet das drei sehr konkrete Dinge. Erstens muss eine dauerhafte Ortung freiwillig sein, denn niemand darf sie stillschweigend aktivieren. Zweitens muss klar sein, welche Personen die Standortdaten einsehen dürfen. Drittens muss ein Widerruf genauso einfach möglich sein wie die Zustimmung.
NOA arbeitet für die dauerhafte Ortung deshalb mit einem schriftlichen Einwilligungsformular. Darin trägt die tragende Person selbst ein, welche Ortungsfunktionen erlaubt sind und welche Personen den Standort einsehen dürfen. Kann ein Mensch nicht mehr selbst wirksam einwilligen, unterschreibt die gesetzliche Vertretung und legt einen Nachweis der Vertretungsbefugnis bei.
Wie lässt sich Ortung besprechen, ohne dass sie nach Überwachung klingt?
Das Gespräch gelingt am besten, wenn die Ortung als Werkzeug für Freiheit beschrieben wird und nicht als Kontrollinstrument. Der Satz Damit kann ich sehen, wo du bist erzeugt Widerstand. Der Satz Damit findet der Rettungsdienst dich, wenn du nicht mehr sagen kannst, wo du bist beschreibt dieselbe Technik und trifft ihren wahren Zweck.
Für dieses Gespräch hat sich in vielen Familien die folgende Reihenfolge bewährt:
- Klären Sie zuerst, welches Problem gelöst werden soll, denn ein Sturz im Garten ist etwas anderes als nächtliches Weglaufen bei Demenz.
- Beginnen Sie mit der kleinsten ausreichenden Stufe, also mit der Ortung ausschließlich im Notfall.
- Legen Sie gemeinsam fest, welche Personen den Standort sehen dürfen, und schreiben Sie diese Namen auf.
- Vereinbaren Sie einen Zeitpunkt, zu dem Sie die Einstellung erneut prüfen, zum Beispiel nach einem halben Jahr oder nach einem Krankenhausaufenthalt.
- Sagen Sie ausdrücklich zu, dass die Einwilligung jederzeit zurückgenommen werden kann, ohne dass der Notrufknopf dadurch unbrauchbar wird.
Der letzte Punkt ist der wichtigste. Ein Notrufknopf verliert seine Wirkung, wenn er heimlich getragen wird oder ständig Ärger auslöst. Ein Gerät, dessen Einstellungen die tragende Person kennt und mitgestaltet hat, wird deutlich zuverlässiger benutzt.
Häufige Fragen
Kann meine Familie jederzeit sehen, wo ich bin?
Nein, solange die dauerhafte Ortung nicht ausdrücklich aktiviert wurde. Im Standardbetrieb sendet das NOA-Gerät den Standort nur beim Auslösen eines Notrufs. Eine laufende Standortanzeige für Angehörige ist eine Zusatzfunktion, die eine schriftliche Einwilligung der tragenden Person voraussetzt und jederzeit wieder abgeschaltet werden kann.
Wie genau ist die Ortung eines mobilen Notrufknopfes?
Unter freiem Himmel liegt die Genauigkeit einer GPS-Position üblicherweise im Bereich weniger Meter. In Gebäuden, Kellern oder Tiefgaragen wird das Satellitensignal schwächer, und die ermittelte Position kann deutlich ungenauer werden. Das Gespräch mit der Notrufzentrale bleibt deshalb wichtig, denn eine gesprochene Ortsangabe ist oft präziser als jede Koordinate.
Was passiert mit den Standortdaten nach einem Notruf?
Der beim Alarm übermittelte Standort dient dazu, Hilfe an den richtigen Ort zu bringen, und wird als Teil der Alarmdokumentation verarbeitet. Betroffene Personen haben in der Europäischen Union und im Europäischen Wirtschaftsraum das Recht, Auskunft über die zu ihnen gespeicherten Daten zu verlangen. Fragen Sie im Zweifel direkt beim Anbieter nach der Speicherdauer.
Kann ich eine einmal erteilte Einwilligung zurücknehmen?
Ja. Eine Einwilligung in die dauerhafte Ortung ist freiwillig und lässt sich jederzeit für die Zukunft widerrufen. Der Notrufknopf funktioniert danach weiter und fällt lediglich auf den Standardbetrieb zurück, bei dem der Standort ausschließlich im Alarmfall übermittelt wird. Ein Widerruf schaltet also die Zusatzfunktion ab, nicht die Sicherheit.
NOA ist kein Medizinprodukt und ersetzt keine medizinische oder pflegerische Versorgung.