Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Die Bedingungen, unter denen Verträge zwischen Ihnen und dem Anbieter von NOA zustande kommen.
1. Geltungsbereich & Anbieter
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Kunde“) mit dem nachfolgend genannten Anbieter über die Website www.noa.life oder in der NOA-App schließt. Sie gelten sowohl für den Kauf des NOA-Geräts als auch für den zugehörigen Service-Tarif und für die in der NOA-App buchbaren Zusatzmodule.
Anbieter:GEOTRACE GmbH & Co. KG
Waldleite 21, 97295 Waldbrunn, Deutschland
Amtsgericht Würzburg, HRA 7109. Vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) SISpro GmbH (Amtsgericht Würzburg, HRB 11779), diese vertreten durch ihre Geschäftsführer René Nürnberger und Matthias Nürnberger.
Telefon: +49 (0) 93 06 / 53 42 388 · E-Mail: info@noa.life
Weitere Angaben im Impressum.
Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist, wer bei Abschluss in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
2. Begriffsbestimmungen
- Gerät – das vom Kunden erworbene NOA-Gerät samt Zubehör: der mobile Notrufknopf NOA Mini (Typ Q20) oder die Notruf-Uhr NOA Uhr (Typ L18). Welche Leistungen zu welchem Gerät gehören, regelt Ziffer 3.
- Tarif – die entgeltliche Dienstleistung, die den Betrieb des Geräts ermöglicht (SIM-Karte, Mobilfunk, Ortung, Alarmierung).
- Vertrauensperson – eine vom Kunden in der NOA-App hinterlegte Person, die im Alarmfall benachrichtigt wird.
- Alarm – eine Meldung des Geräts, die durch Drücken der SOS-Taste ausgelöst wird. Beim NOA Mini kann ein Alarm außerdem automatisch ausgelöst werden: durch ein erkanntes Sturzereignis, durch das Verlassen oder Betreten einer Sicherheitszone oder durch längere Bewegungslosigkeit des Geräts, soweit der Kunde diese Alarmarten in der NOA-App eingeschaltet hat.
- Anrufkette – die in der NOA-App je NOA Mini festgelegte Reihenfolge, in der das NOA Mini bei einem Alarm die Vertrauenspersonen anruft.
- 24/7 Sicherheitsnotruf – die in der NOA-App für ein einzelnes NOA Mini einschaltbare Anbindung dieses Geräts an die 24/7 Notrufzentrale.
- 24/7 Notrufzentrale – die von einem spezialisierten Dienstleister betriebene, rund um die Uhr besetzte Leitstelle. Bei eingeschaltetem Sicherheitsnotruf ist sie das letzte Glied der Anrufkette des NOA Mini.
- Einsatz – die Übernahme eines Alarms eines NOA Mini durch die 24/7 Notrufzentrale. Das gilt auch, wenn der Alarm die Notrufzentrale nur über den Anruf des Geräts erreicht.
- Zusatzmodul Sprachansage – die für ein NOA Mini in der NOA-App buchbare, kostenpflichtige Zusatzleistung nach Ziffer 12a: ein automatischer Anruf mit gesprochener Ansage an ausgewählte Vertrauenspersonen.
- NOA-Konto – das Benutzerkonto des Kunden für die NOA-App. Für den Kauf eines Geräts auf der Website ist kein Konto nötig.
- Preisübersicht – die Aufstellung der Preise für Gerät, Tarif, Einsätze der 24/7 Notrufzentrale (NOA Mini) und Zusatzmodule, die dem Kunden vor Vertragsschluss angezeigt wird: auf der Website im Bestellprozess, in der NOA-App vor der jeweiligen Buchung. Sie ist Teil der Vertragsunterlagen; bei einem Kauf auf der Website liegt sie der Bestellbestätigung bei.
3. Leistungsbeschreibung & Grenzen des Dienstes
Zweck. NOA ist ein tragbares Alarm- und Kommunikationsgerät mit App-Dienst. Der NOA Mini benachrichtigt auf Knopfdruck die von Ihnen festgelegten Vertrauenspersonen und – wenn eingeschaltet – eine private 24/7-Notrufzentrale. Das geschieht auch bei bestimmten automatisch erkannten Ereignissen: erkanntes Sturzereignis, Verlassen oder Betreten einer Sicherheitszone, längere Bewegungslosigkeit des Geräts. Der NOA Mini übermittelt den Gerätestandort und ermöglicht ein Gespräch über das Gerät.
Was das NOA Mini leistet. Löst der Kunde am NOA Mini einen Alarm aus, ruft das NOA Mini die Vertrauenspersonen seiner Anrufkette nacheinander an und ermöglicht ein Gespräch über das Gerät; zusätzlich benachrichtigt der Anbieter die vom Kunden hinterlegten Vertrauenspersonen per SMS bzw. E-Mail, je nachdem, welche Kanäle der Kunde in der NOA-App für die einzelne Vertrauensperson gewählt hat. Den Kunden selbst informiert der Anbieter außerdem per Push-Mitteilung in der NOA-App, soweit er Push-Mitteilungen erlaubt hat. Ohne Knopfdruck löst das NOA Mini einen Alarm aus, wenn es ein Sturzereignis erkennt, wenn es eine Sicherheitszone verlässt oder betritt oder wenn es sich längere Zeit nicht bewegt – jeweils nur, soweit der Kunde diese Alarmart in der NOA-App eingeschaltet hat. Ist für ein NOA Mini der 24/7 Sicherheitsnotruf eingeschaltet, ist die 24/7 Notrufzentrale das letzte Glied der Anrufkette (Ziffer 12). Das NOA Mini übermittelt außerdem seine per GPS ermittelte Position. Für ein NOA Mini kann zusätzlich das kostenpflichtige Zusatzmodul Sprachansage gebucht werden (Ziffer 12a).
NOA Uhr. Die NOA Uhr ist eine Notruf-Uhr mit SOS-Taste und GPS. Funktionsumfang und technische Daten veröffentlichen wir zum Verkaufsstart. Anrufkette, Gespräch über das Gerät, automatische Alarme (Sturz, Sicherheitszone, Inaktivität), 24/7 Sicherheitsnotruf und Zusatzmodul Sprachansage gibt es nur für das NOA Mini.
Was NOA ausdrücklich nicht leistet. Der Kunde nimmt zur Kenntnis:
- NOA ist nicht dazu bestimmt, Krankheiten, Verletzungen oder Behinderungen zu erkennen, zu überwachen, zu verhüten, zu behandeln oder zu kompensieren. Es misst keine Körperfunktionen. NOA ersetzt weder den Notruf 112 noch ärztliche, pflegerische oder rettungsdienstliche Leistungen.
- Das NOA-Gerät kann keinen Notruf 112 absetzen. Bei Lebensgefahr wählen Sie, wenn möglich, selbst die 112. NOA ist kein Rettungsdienst.
- Es findet keine dauerhafte Beobachtung des Kunden durch Personen statt. Eine Reaktion erfolgt ausschließlich anlassbezogen nach einem Alarm.
- Die automatische Sturzerkennung gibt es nur beim NOA Mini. Sie erfasst nicht jeden Sturz und kann Fehlalarme auslösen. Die automatische Erkennung beim NOA Mini ist eine technische Hilfsfunktion: Sie wertet Bewegung und Lage des Geräts aus, nicht den Zustand der Person; der Inaktivitätsalarm misst nur, ob sich das Gerät bewegt. Ein bestimmter Erkennungsgrad wird nicht geschuldet.
- Die Ortung erfolgt über GPS und Mobilfunk. Genauigkeit und Verfügbarkeit hängen von Umgebung und Netzabdeckung ab; innerhalb von Gebäuden ist eine Ortung häufig ungenau oder nicht möglich.
- Ohne geladenen Akku und ohne Mobilfunkempfang kann kein Alarm übermittelt werden. Die Mobilfunkverbindung erbringen Netzbetreiber als Dritte.
- Springt die Mailbox einer Vertrauensperson an, gilt der Anruf als angenommen und die Anrufkette endet. Bitten Sie Ihre Vertrauenspersonen, die Mailbox für Anrufe von NOA auszuschalten. Einzelheiten regeln die Ziffern 12 und 13.
- Eine Schutzart gegen Wasser ist derzeit nicht nachgewiesen – schützen Sie das Gerät vor Nässe.
4. Vertragsschluss
Kauf des Geräts auf der Website. Die Darstellung der Geräte auf der Website ist kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Bestellung. Mit dem Klick auf den Button „Jetzt kostenpflichtig kaufen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf des Geräts ab. Ein Tarif ist nicht Teil dieser Bestellung. Der Kaufvertrag kommt mit der Bestellbestätigung des Anbieters per E-Mail zustande. Die Bestellbestätigung versendet der Anbieter nach Eingang der Zahlung, bei SEPA-Lastschrift nach Einreichung der Lastschrift. Für den Kauf auf der Website ist kein NOA-Konto nötig.
Tarif in der NOA-App. Den Tarif schließt der Kunde nach Erhalt des Geräts in der NOA-App bei der Freischaltung des Geräts ab. Mit dem Klick auf den Button „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt er ein verbindliches Angebot ab; der Vertrag kommt zustande, sobald die NOA-App die Freischaltung als erfolgreich bestätigt. Für den 24/7 Sicherheitsnotruf gilt Ziffer 12, für Zusatzmodule Ziffer 12a.
Vertragssprache ist Deutsch. Bei einem Kauf auf der Website speichert der Anbieter die Bestelldaten und die Fassung dieser AGB, der der Kunde zugestimmt hat; der Kunde erhält mit der Bestellbestätigung diese AGB, die Widerrufsbelehrung und die Preisübersicht als PDF.
5. Preise & Versandkosten
Es gelten die Preise der Preisübersicht (Ziffer 2), die vor der Bestellung auf der Website bzw. vor der Buchung in der NOA-App angezeigt wird. Alle Preise verstehen sich in Euro und inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Der Preis des Geräts (NOA Mini oder NOA Uhr) wird einmalig gezahlt und schließt Zubehör und Versand ein. Eine Anschluss- oder Aktivierungsgebühr wird nicht erhoben.
Wir liefern ausschließlich an Lieferadressen in Deutschland. Das gilt unabhängig von Wohnsitz und Staatsangehörigkeit des Kunden.
6. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung wickelt der Anbieter über den Zahlungsdienstleister Stripe ab.
Kauf des Geräts auf der Website: per Kredit- oder Debitkarte (Visa, Mastercard), auch über Apple Pay oder Google Pay, soweit das Bezahlfenster dies anbietet, oder per SEPA-Lastschrift. Bei Zahlung per SEPA-Lastschrift erteilt der Kunde ein SEPA-Lastschriftmandat. Bei Bestellung wird ausschließlich das Gerät berechnet. Versandt wird das Gerät erst nach Eingang der Zahlung.
Tarif, Einsätze der 24/7 Notrufzentrale (NOA Mini) und Zusatzmodule: ausschließlich per Kredit- oder Debitkarte (auch über Apple Pay), die der Kunde in der NOA-App hinterlegt. Die Tarifgebühr wird mit der Freischaltung des Geräts in der NOA-App erhoben (Ziffer 11). Entgelte für kostenpflichtige Einsätze nach Ziffer 12 werden je Einsatz gesondert in Rechnung gestellt und über die für den Tarif hinterlegte Zahlungsart eingezogen. Das Entgelt für ein gebuchtes Zusatzmodul Sprachansage nach Ziffer 12a wird ebenfalls über die für den Tarif hinterlegte Zahlungsart eingezogen.
Nicht eingelöste Lastschrift. Wird die Lastschrift nicht eingelöst, fordern wir Sie per E-Mail zur Zahlung innerhalb von 7 Tagen auf; zahlen Sie nicht fristgerecht, können wir vom Vertrag zurücktreten. Bis zum Eingang der Zahlung versenden wir das Gerät nicht.
7. Lieferung & Versand
Die Lieferung erfolgt per Paketdienst (in der Regel DHL) an die vom Kunden angegebene Lieferadresse in Deutschland. Das Gerät ist in der Regel innerhalb von 1 bis 3 Werktagen nach Eingang der Zahlung versandbereit. In andere Länder liefern wir nicht.
Sofern ein Liefertermin angegeben ist, gilt dieser nur unter Vorbehalt der Selbstbelieferung. Ist die Ware nicht verfügbar, informiert der Anbieter den Kunden unverzüglich; bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall unverzüglich erstattet.
8. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Anbieters. Die im Gerät enthaltene SIM-Karte verbleibt im Eigentum des Anbieters und ist nach Vertragsende auf Verlangen zurückzugeben oder zu vernichten.
9. Widerrufsrecht
Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten, einschließlich der Widerrufsfrist und des Musterformulars, ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung.
Der Widerruf des Kaufvertrags über das Gerät erfasst zugleich den Tarif, da dieser ohne Gerät nicht nutzbar ist.
Für die Buchung eines Zusatzmoduls in der NOA-App (Ziffer 12a) enthält die Widerrufsbelehrung einen eigenen Abschnitt.
10. Gewährleistung & Garantie
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt für neue Waren zwei Jahre ab Ablieferung der Ware.
Herstellergarantie. Zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten gewährt die GEOTRACE GmbH & Co. KG, Waldleite 21, 97295 Waldbrunn, Deutschland, als Herstellerin und Garantiegeberin eine Garantie zu folgenden Bedingungen:
- Gegenstand: die Geräte NOA Mini (Typ Q20) und NOA Uhr (Typ L18).
- Dauer: 2 Jahre ab Ablieferung des Geräts.
- Räumlicher Geltungsbereich: Geräte, die an eine Lieferadresse in Deutschland geliefert wurden.
- Inhalt: Die Garantie umfasst Material- und Verarbeitungsfehler bei bestimmungsgemäßem Gebrauch. Im Garantiefall repariert oder ersetzt die Garantiegeberin das Gerät nach ihrer Wahl; für den Kunden ist das kostenlos, einschließlich der Kosten für Hin- und Rücksendung.
- Ausgenommen sind Schäden durch unsachgemäße Behandlung, Fallenlassen oder Stoß, eingedrungenes Wasser oder Feuchtigkeit (siehe Ziffer 3), Eingriffe Dritter sowie normaler Verschleiß, insbesondere die alterungsbedingte Abnahme der Akkukapazität.
- Geltendmachung: Garantiefälle meldet der Kunde innerhalb der Garantiezeit per E-Mail an info@noa.life, mit Gerätenummer und Beschreibung des Fehlers.
Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bestehen neben der Garantie unentgeltlich und werden durch sie nicht eingeschränkt.
11. Tarif, SIM-Karte & Laufzeit
Das NOA-Gerät benötigt zur Nutzung einen Service-Tarif. Er umfasst die SIM-Karte mit Multi-Netz-Zugang (Telekom, Vodafone, Telefónica), Mobilfunk, GPS-Ortung, die Benachrichtigung der Vertrauenspersonen sowie beim NOA Mini die Bereitschaft der 24/7 Notrufzentrale nach Ziffer 12.
Tarifbeginn. Bei Bestellung wird ausschließlich das Gerät berechnet. Der Tarif beginnt, sobald der Kunde das Gerät in der NOA-App freischaltet; die erste Tarifgebühr wird in diesem Moment fällig und eingezogen. Einen beitragsfreien Zeitraum gibt es nicht. Der Kunde stimmt beim Abschluss dem sofortigen Beginn der Leistung ausdrücklich zu.
Tarife. Es besteht die Wahl zwischen:
- Monatstarif: Preis je Monat laut Preisübersicht. Keine Mindestlaufzeit. Kündbar zum Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats.
- Jahrestarif: Preis je Jahr laut Preisübersicht. Die Zahlung erfolgt im Voraus für zwölf Monate. Kündigt der Kunde während der Laufzeit, erstattet der Anbieter die auf die nicht genutzten vollen Monate entfallenden Beträge anteilig.
Roaming innerhalb der Europäischen Union sowie in Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich ist im Tarif enthalten. Eine Nutzung außerhalb dieser Länder ist technisch nicht gewährleistet.
Kündigung. Die Kündigung bedarf der Textform und kann per E-Mail an info@noa.life, über das NOA-Konto oder über die Kündigungsseite erklärt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiderseits unberührt.
Preisänderungen. Der Anbieter kann die Tarifentgelte mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen zum Beginn eines Abrechnungszeitraums ändern. Der Kunde wird hierüber in Textform informiert. Erhöht sich das Entgelt, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Änderung zu; hierauf wird in der Ankündigung gesondert hingewiesen. Kündigt der Kunde nicht, gilt die Änderung als angenommen.
12. 24/7 Sicherheitsnotruf & Notrufzentrale
Einschalten je Gerät. Der 24/7 Sicherheitsnotruf ist nur für das NOA Mini erhältlich. Er wird in der NOA-App für jedes NOA Mini einzeln eingeschaltet; standardmäßig ist er ausgeschaltet. Das Einschalten setzt die gesonderte Zustimmung des Kunden zu den Kosten nach dieser Ziffer und zu den AGB der 24/7 Notrufzentrale voraus. Wirksam ist der Sicherheitsnotruf nur, solange für das Gerät ein Tarif besteht. Der Kunde kann ihn jederzeit in der NOA-App wieder ausschalten; solange er ausgeschaltet ist, erreicht kein Alarm dieses Geräts die Notrufzentrale.
Ablauf. Bei eingeschaltetem Sicherheitsnotruf ist die Notrufzentrale das letzte Glied der Anrufkette: Nimmt keine der zuvor angerufenen Vertrauenspersonen ab, ruft das Gerät die Notrufzentrale an. Nimmt die Mailbox einer Vertrauensperson den Anruf an, wertet das Gerät dies als angenommenen Anruf; die Notrufzentrale wird dann nicht angerufen. Jeden Alarm dieses Geräts sieht die Notrufzentrale sofort in ihrem System, einschließlich Standort und der für das Gerät hinterlegten Hinweise; tätig wird sie, wenn das Gerät sie anruft. Übernimmt sie den Einsatz, nimmt sie Kontakt auf, veranlasst nach eigener fachlicher Einschätzung weitere Maßnahmen, gegebenenfalls einschließlich der Alarmierung von Rettungsdiensten, und dokumentiert den Einsatz.
Die Notrufzentrale wird von einem spezialisierten Dienstleister betrieben: Sicherheitszentrale-24 GmbH & Co KG, Matthäus-Stäblein-Straße 8, 97424 Schweinfurt. Für ihre Tätigkeit gelten ergänzend die AGB der 24/7 Notrufzentrale, denen der Kunde beim Einschalten des Sicherheitsnotrufs in der NOA-App gesondert zustimmt.
Entgelt. Die Bereitschaft der Notrufzentrale ist im Tarif enthalten. Ein Entgelt kann nur ein Einsatz auslösen, also die Übernahme eines Alarms durch die Notrufzentrale:
- Der erste Einsatz je Gerät und Kalendermonat ist inklusive.
- Jeder weitere Einsatz im selben Kalendermonat für dasselbe Gerät wird pauschal mit dem Betrag laut Preisübersicht berechnet – unabhängig von Art und Umfang der daraufhin ergriffenen Maßnahmen.
- Maßgeblich ist der Kalendermonat (deutsche Zeit), in dem die Notrufzentrale den Einsatz übernimmt. Besitzt der Kunde mehrere Geräte, besteht das inklusive Kontingent für jedes Gerät gesondert.
Alarme, die der Notrufzentrale nur angezeigt werden, ohne dass sie einen Einsatz übernimmt, lösen kein Entgelt aus und verbrauchen das Kontingent nicht. Ein Alarm, der sich nachträglich als Fehlalarm erweist, gilt dagegen als Einsatz und wird nach vorstehender Regelung berechnet, sofern die Notrufzentrale ihn übernommen hat und damit tätig geworden ist. Testalarme werden der Notrufzentrale bei eingeschaltetem Sicherheitsnotruf ebenfalls angezeigt; ein Entgelt lösen auch sie nur aus, wenn die Notrufzentrale sie als Einsatz übernimmt.
12a. Zusatzmodul Sprachansage
Leistung. Für ein NOA Mini kann der Kunde in der NOA-App das kostenpflichtige Zusatzmodul Sprachansage buchen. Ist es gebucht, werden bei einem Alarm dieses Geräts die Vertrauenspersonen, für die der Kunde die Sprachansage ausgewählt hat, über den Telekommunikations-Gateway-Anbieter des Anbieters automatisch angerufen; der Anruf spielt eine gesprochene Ansage zum Alarm ab. Ein Gespräch mit der Person am Gerät findet dabei nicht statt. Die Sprachansage ergänzt die Anrufkette des Geräts und die Benachrichtigungen nach Ziffer 3, sie ersetzt sie nicht. Die 24/7 Notrufzentrale wird nicht per Sprachansage angerufen. Für die NOA Uhr ist das Zusatzmodul nicht erhältlich.
Grenzen. Der Anbieter schuldet den automatischen Anrufversuch, nicht dessen Erfolg; eine Zustellung wird nicht zugesichert. Ob ein Anruf angenommen und die Ansage gehört wurde, erfährt der Anbieter nicht; eine Rückmeldung an den Kunden erfolgt deshalb nicht. Der Anruf kann auch von einer Mailbox angenommen werden. Ziffer 3 (Grenzen des Dienstes) und Ziffer 15 (Verfügbarkeit) gelten entsprechend.
Voraussetzungen. Das Zusatzmodul wird je Gerät gebucht und setzt einen bestehenden Tarif für dieses Gerät voraus. Es folgt dem Tarif: Ruht der Tarif (Pause), ruht auch das Zusatzmodul und wird für diese Zeit ebenso wenig berechnet wie der Tarif. Endet der Tarif, endet mit ihm das Zusatzmodul, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Wechselt der Kunde zwischen Monats- und Jahrestarif, wechselt das Zusatzmodul zu denselben Bedingungen mit.
Preis. Das Zusatzmodul kostet je Gerät den Betrag laut Preisübersicht, je Monat im Monatstarif oder je Jahr im Jahrestarif. Es ist nicht im Tarif enthalten, wird im selben Abrechnungszeitraum wie der Tarif des Geräts abgerechnet und über die für den Tarif hinterlegte Zahlungsart eingezogen. Für Preisänderungen gilt Ziffer 11 entsprechend.
Buchung und Beginn. Das Zusatzmodul kann bei der Freischaltung des Geräts zusammen mit dem Tarif oder später jederzeit in der NOA-App gebucht werden, solange der Tarif nicht pausiert ist. Die Buchung setzt die gesonderte Zustimmung des Kunden zu den Kosten voraus. Mit der Bestätigung der kostenpflichtigen Buchung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab; der Vertrag über das Zusatzmodul kommt zustande, sobald die NOA-App die Buchung als erfolgreich bestätigt. Eine spätere Buchung bestätigt der Anbieter zusätzlich per E-Mail. Die Leistung beginnt auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden sofort mit der Buchung. Bei einer späteren Buchung wird der anteilige Betrag für die Zeit bis zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums des Tarifs sofort berechnet und eingezogen; danach wird das Zusatzmodul zusammen mit dem Tarif abgerechnet. Kann dieser Betrag nicht eingezogen werden, kommt die Buchung nicht zustande; der Tarif bleibt davon unberührt.
Kündigung. Der Kunde kann das Zusatzmodul unabhängig vom Tarif in der NOA-App oder auf den in Ziffer 11 genannten Wegen kündigen:
- Im Monatstarif endet es zum Ende des bereits bezahlten Abrechnungszeitraums; eine Erstattung erfolgt nicht.
- Im Jahrestarif endet es zum Ende des angebrochenen Laufzeitmonats. Der Anbieter erstattet den auf die nicht genutzten vollen Monate entfallenden Betrag anteilig, höchstens jedoch den für das Zusatzmodul gezahlten Betrag.
Bis zum Wirksamwerden, längstens bis zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums des Tarifs, kann der Kunde die Kündigung in der NOA-App zurücknehmen, solange noch keine Erstattung erfolgt ist; bei pausiertem Tarif ist das erst nach dem Fortsetzen möglich. Das Zusatzmodul läuft dann ohne erneute Zahlung weiter. Danach ist eine erneute Buchung jederzeit möglich.
13. Mitwirkungspflichten des Kunden
Die Wirksamkeit des Dienstes hängt maßgeblich davon ab, dass der Kunde die folgenden Obliegenheiten beachtet. Der Kunde verpflichtet sich:
- das Gerät regelmäßig und nach der Gebrauchsanleitung zu laden, betriebsbereit zu halten und vor Nässe zu schützen (Ziffer 3) sowie Warnungen über einen niedrigen Ladestand zu beachten;
- das Gerät bestimmungsgemäß zu tragen beziehungsweise mitzuführen;
- mindestens eine Vertrauensperson zu hinterlegen und deren Kontaktdaten aktuell zu halten;
- sicherzustellen, dass die hinterlegten Vertrauenspersonen erreichbar sind und wissen, dass und wie sie im Alarmfall benachrichtigt werden;
- die Vertrauenspersonen in der Anrufkette eines NOA Mini zu bitten, die Mailbox für Anrufe von NOA auszuschalten, weil eine Mailbox die Anrufkette beendet (Ziffern 3 und 12);
- die Funktionsfähigkeit nach der Einrichtung sowie danach in angemessenen Abständen zu überprüfen, zum Beispiel durch einen mit den Vertrauenspersonen abgesprochenen Probealarm;
- Änderungen der eigenen Kontaktdaten, der Wohnanschrift und der Zahlungsdaten unverzüglich mitzuteilen;
- Störungen, Beschädigungen oder den Verlust des Geräts unverzüglich anzuzeigen;
- die Zugangsdaten zum NOA-Konto geheim zu halten.
Verletzt der Kunde diese Obliegenheiten und wird dadurch ein Alarm nicht, nicht rechtzeitig oder nicht an die zutreffende Person übermittelt, so entfällt insoweit die Verantwortlichkeit des Anbieters, soweit die Pflichtverletzung hierfür ursächlich war. Die gesetzlichen Regeln über das Mitverschulden bleiben unberührt.
14. Vertrauenspersonen & Notfallkontakte
Der Kunde hinterlegt in der NOA-App die Daten von Personen, die im Alarmfall benachrichtigt werden. Dabei handelt es sich um personenbezogene Daten Dritter.
Der Kunde sichert zu, die betroffenen Personen vor der Hinterlegung über die Speicherung und den Zweck der Verarbeitung informiert und – soweit erforderlich – deren Einverständnis eingeholt zu haben. Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die daraus entstehen, dass er Daten ohne die erforderliche Berechtigung hinterlegt hat.
Eine Vertrauensperson schuldet dem Kunden gegenüber keine Reaktion; eine Verpflichtung zur Hilfeleistung ergibt sich aus diesen AGB nicht. Der Anbieter schuldet die Benachrichtigung, nicht deren Erfolg.
Der Kunde kann Vertrauenspersonen jederzeit in der NOA-App ändern oder entfernen. Auf Verlangen einer betroffenen Person entfernt der Anbieter deren Daten auch unmittelbar.
Wird NOA in einer Einrichtung eingesetzt, um zu verhindern, dass die Person, die das Gerät trägt, die Einrichtung verlässt, kann eine Genehmigung des Betreuungsgerichts nötig sein (§ 1831 Abs. 4 BGB). Diese einzuholen ist Sache des Kunden bzw. der vertretungsberechtigten Person.
15. Verfügbarkeit, Wartung & Störungen
Der Anbieter betreibt die für den Dienst erforderlichen Systeme mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und strebt eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit an. Eine bestimmte Verfügbarkeitsquote wird nicht zugesichert.
Wartungsarbeiten, die zu einer Unterbrechung führen können, werden nach Möglichkeit in verkehrsarme Zeiten gelegt und, sofern planbar, mit angemessenem Vorlauf angekündigt. Unaufschiebbare Maßnahmen zur Abwehr von Sicherheitsrisiken darf der Anbieter jederzeit und ohne Vorankündigung durchführen.
Vorübergehende Einschränkungen können sich insbesondere ergeben aus Störungen der Mobilfunknetze, Ausfällen bei Vorleistungserbringern, Stromausfällen, Angriffen auf die IT-Infrastruktur sowie aus höherer Gewalt. Der Anbieter beseitigt Störungen in seinem Verantwortungsbereich unverzüglich nach Kenntnis.
Der Kunde wird über erhebliche Störungen, die den Notrufweg betreffen, in geeigneter Weise informiert, sobald dies möglich ist.
16. NOA-App & Nutzungsrechte
Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die NOA-App und die zugehörigen Dienste im vertragsgemäßen Umfang zu nutzen. Ein Anspruch auf Überlassung des Quellcodes besteht nicht.
Der Anbieter darf die App und die Dienste weiterentwickeln und anpassen, insbesondere um die Sicherheit zu erhöhen, Fehler zu beseitigen oder gesetzlichen Anforderungen zu genügen. Wesentliche Funktionen, auf die der Vertrag gerichtet ist, bleiben dabei erhalten. Wird eine wesentliche Funktion eingeschränkt, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu.
Der Kunde darf die App nicht zurückentwickeln, entschlüsseln oder umgehen, soweit dies nicht gesetzlich gestattet ist.
17. Zahlungsverzug & Sperrung
Befindet sich der Kunde mit der Zahlung fälliger Entgelte in Verzug, kann der Anbieter den Dienst nach vorheriger Mahnung in Textform und Setzung einer angemessenen Frist von mindestens zwei Wochen sperren. Auf die bevorstehende Sperrung und deren Folgen für den Notrufweg wird in der Mahnung ausdrücklich hingewiesen.
Der Anspruch auf die vereinbarten Entgelte bleibt während der Sperrung bestehen. Nach Ausgleich des Rückstands wird der Dienst unverzüglich wieder freigeschaltet.
18. Haftung
Der Anbieter haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, im Rahmen einer übernommenen Garantie sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Diese Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
Der Anbieter haftet nicht für Umstände, die außerhalb seines Verantwortungsbereichs liegen. Dazu zählen insbesondere:
- Ausfälle oder Einschränkungen der Mobilfunk- und Stromnetze Dritter;
- Ungenauigkeiten oder Ausfälle der Satellitenortung;
- das Ausbleiben einer Reaktion hinterlegter Vertrauenspersonen;
- Folgen unterlassener Mitwirkung nach Ziffer 13, insbesondere ein entladenes oder nicht mitgeführtes Gerät;
- Entscheidungen und Maßnahmen der Rettungsdienste und Behörden;
- höhere Gewalt.
Die vorstehenden Ausschlüsse gelten nicht, soweit der Anbieter den Umstand zu vertreten hat oder ihn eine eigene Pflicht zur Vorsorge traf.
19. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten – einschließlich der Standortdaten, der Alarmdaten und der Daten der Vertrauenspersonen – finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Laufende Ortung, Standortanzeige außerhalb eines Alarms, Standortverlauf sowie beim NOA Mini Sicherheitszonen, Sturz- und Inaktivitätsalarm setzen das Einverständnis der Person voraus, die das Gerät trägt; der Kunde holt es ein, bevor er diese Funktionen einschaltet.
20. Altgeräte & Batterien
Altgeräte. Elektro- und Elektronikgeräte gehören nicht in den Hausmüll; darauf weist das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne hin. Sie können Ihr NOA-Gerät unentgeltlich bei einer kommunalen Sammelstelle abgeben.
Batterien und Akkus. Das Gerät enthält einen Lithium-Ionen-Akku. Geräte mit Akku gehören nicht in den Hausmüll; geben Sie das Gerät bei einer Sammelstelle ab.
21. Änderungen dieser AGB
Der Anbieter kann diese AGB ändern, soweit dies zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage oder höchstrichterliche Rechtsprechung, zur Beseitigung von Regelungslücken oder zur Anpassung an geänderte technische Gegebenheiten erforderlich ist und der Kunde hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Folge wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.
22. Streitbeilegung
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
23. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen wird.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz des Anbieters.
Der Kunde kann Forderungen gegen den Anbieter nur mit dessen Zustimmung abtreten. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu. Aufrechnen kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.